Kinderportal - Hauptvormerkzeitraum für das Betreuungsjahr 2026/2027

Veröffentlichungsdatum05.12.2025Lesedauer3 Minuten
Kleines Mädchen mit schulterlangen Haar und einem gebastelten Hasen in der Hand

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte!

Sie suchen nach einem geeigneten Betreuungsplatz für Ihr Kind oder brauchen Informationen über verfügbare Betreuungseinrichtungen in Ihrer Nähe? Um Ihnen die rechtzeitige Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz zu erleichtern, stellt Ihnen das Land Steiermark das Kinderportal zur Verfügung.

Hier finden Sie den gesamten Elternbrief zum herunterladen

Das Online-Angebot Kinderportal bietet:

  • einen aktuellen Überblick über Kinderbildung- und -betreuung in Ihrer Nähe – dazu zählen Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhäuser, heilpädagogische Kindergärten, Horte und Tageseltern in der Steiermark.
  • umfassende Informationen zu allen Einrichtungen, beginnend von den pädagogischen Konzepten über das Angebot eines Mittagessens und viele weitere Rahmenbedingungen, über die Sie sich im Vorfeld jederzeit informieren können.
  • einen Überblick über verfügbare Plätze.
  • die Möglichkeit der unkomplizierten Vormerkung in den von Ihnen ausgewählten Wunscheinrichtungen.

Wenn Sie Ihre Auswahl getroffen haben, können Sie direkt im Kinderportal die Vormerkung in bis zu drei Einrichtungen durchführen. Für die Vormerkung ist immer das Kinderportal zu nutzen, auch wenn Sie zusätzlich persönlich in die Einrichtung gebeten werden.

Die Hauptvormerkphase für das Betreuungsjahr 2026/27 ist im Zeitraum vom 12. Jänner bis 08. Februar 2026

Nehmen Sie die Vormerkung grundsätzlich erst in jenem Kalenderjahr in der Hauptvormerkphase vor, in dem Ihr Kind in der Kinderbildungs- und betreuungseinrichtung starten soll. Eine Vormerkung ist natürlich auch bei einem unterjährig benötigten Betreuungsplatz möglich. 

  • Bitte beachten Sie:

  • Damit Ihre Vormerkung abgeschlossen werden kann, ist es ganz wichtig, dass Sie Ihre Daten vollständig und richtig eintragen. Insbesondere die Angaben zum Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und Wohnort müssen mit den Angaben auf Ihrem Meldezettel übereinstimmen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Vormerkung korrekte Daten beinhaltet und auch in den Einrichtungen weiter bearbeitet werden kann.
  • Merken Sie Ihr Kind nur in Einrichtungen vor, die auch für das Alter Ihres Kindes passend sind.
  • Sie haben die Möglichkeit, bei Ihrer Vormerkung bis zu drei Einrichtungen auszuwählen. Mehrere Vormerkungen führen nicht zu besseren Chancen auf einen Betreuungsplatz und werden auf Doppelvormerkungen geprüft.
  • Der Status Ihrer Vormerkung ist nach Abschluss der Bearbeitungsphase im Kinderportal einsehbar.

!!! Um Fehlermeldungen zu vermeiden, überprüfen Sie daher Ihre Angaben bitte genau, bevor Sie Ihre Vormerkung absenden!!!


Direkt zum Kinderportal gelangen Sie mit folgendem Link: https://kinderportal.stmk.gv.at

Kontakt: E-Mail: kinderportal@stmk.gv.at  | Tel.: +43 (316) 877-3999


Hier finden Sie den Artikel aus unserer Herbst/Winterausgabe 2025 zum Thema Kinderportal:

Sie möchten Ihr Kind in der Kinderkrippe oder in einem unserer drei Kindergärten für das kommende Kinderbildungs- und betreuungsjahr 2026/2027 anmelden? Dann ist eine Vormerkung beim Kinderportal des Landes Steiermark zu machen. 

Was ist das Kinderportal?

Mit Anfang 2025 hat das Land Steiermark die digitale Plattform "Kinderportal" gestartet. Diese dient dazu, freie Betreuungsplätze zu suchen, sich online vormerken zu lassen und sie soll Eltern steiermarkweit die Suche nach einem Betreuungsplatz erleichtern. Das Kinderportal informiert darüberhinaus über pädagogische Konzepte und Rahmenbedingungen.

Gilt es auch für Gleinstätten?

Die Betreuungseinrichtungen (Krippe und Kindergärten) unserer Marktgemeinde sind natürlich auch im Kinderportal angelegt und eine Anmeldung MUSS über das Kinderportal des Landes erfolgen.

Wann erfolgt die Anmeldung?

Wenn Sie möchten, dass ihr Kind ab September 2026 (=Kinderbildungs-und betreuungsjahr 2026/27) eine unserer Einrichtungen besucht, müssen Sie sich bitte im Hauptvormerkzeitraum vom 12. Jänner bis 8.

Februar 2026 über das Kinderportal vormerken. 

!! BITTE BEACHTEN: alle Vormerkungen, die sie jetzt für das nächste Kinderbildungs- und betreuungsjahr vornehmen, werden im Jänner vor dem neuen Hauptvormerkzeitraum gelöscht! Bitte erst im oa. Vormerkzeitraum aktiv werden!

Frau Judith Graumann ist für Sie Ansprechpartnerin im Gemeindeamt.

  • INFOS KINDERPORTAL

  • Hauptvormerkzeitraum für das Betreuungsjahr 2026/27 ist vom 12. Jänner bis 8. Februar 2026
  • Anmeldung/Registrierung über den nebenstehenden Link beim Kinderportal
  • gewünschte Einrichtung suchen, auswählen und vormerken (bis zu drei Wunscheinrichtungen möglich)
  • Bei Fragen zur Einrichtung bitte direkt an die jeweilige Einrichtung wenden.
  • Anleitung zur Registrierung und Vormerkung finden Sie über dieses Video (QR-Code scannen - siehe Titelbild)